Performance Cars

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Performance Cars im Zusammenhang mit der Suche, Auswahl, Vermittlung und Abwicklung des Erwerbs von Fahrzeugen. Art und Umfang der jeweiligen Leistungen richten sich nach der individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

2. Tätigkeit und Stellung von Performance Cars

Performance Cars ist ein unabhängiger Car Broker und unterstützt den Kunden bei der Suche, Auswahl und dem Erwerb eines Fahrzeugs entsprechend den individuell vereinbarten Anforderungen. Performance Cars handelt als Vermittler und Dienstleister des Kunden und ist grundsätzlich nicht Verkäufer des vermittelten Fahrzeugs. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Fahrzeugsuche

Die Fahrzeugsuche erfolgt auf Grundlage der individuell mit dem Kunden vereinbarten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Modell, Spezifikation, Ausstattung, Budget und weiterer relevanter Kriterien.

Performance Cars berücksichtigt dabei sowohl öffentlich angebotene Fahrzeuge als auch Fahrzeuge aus dem eigenen Kontaktnetzwerk. Die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs oder das Auffinden eines geeigneten Exemplars innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann nicht zugesichert werden.

4. Fahrzeugprüfung

Technische Prüfungen können durch unabhängige bzw. autorisierte Fachbetriebe, Werkstätten oder andere qualifizierte Partner durchgeführt werden. Soweit vereinbart, organisiert Performance Cars eine Prüfung des ausgewählten Fahrzeugs vor dem Kauf. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung bilden die fachliche Grundlage für die Beurteilung des technischen Zustands und der Fahrzeughistorie im Rahmen der Kaufentscheidung des Kunden.

Eine durch Performance Cars selbst vorgenommene Besichtigung des Fahrzeugs dient der orientierenden Einschätzung und Information des Kunden auf Grundlage der bei der Besichtigung erkennbaren Umstände sowie der verfügbaren Informationen. Sie stellt keine fachtechnische Fahrzeugdiagnostik oder Begutachtung dar und beinhaltet daher keine Zusicherung oder Gewähr für die Fahrzeughistorie sowie den technischen Zustand des Fahrzeugs.

5. Kaufentscheidung und Kaufabwicklung

Die Entscheidung über den Erwerb eines von Performance Cars vorgestellten oder vermittelten Fahrzeugs trifft ausschließlich der Kunde. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer zustande. Performance Cars unterstützt den Kunden im Rahmen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs bei der Kaufabwicklung und übernimmt die hierfür vereinbarten organisatorischen und koordinierenden Tätigkeiten.

6. Vergütung

Die Vergütung für die von Performance Cars erbrachten Leistungen wird individuell mit dem Kunden vereinbart und richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags. Maßgeblich für die Vergütung sind die im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen.

7. Provisionsanspruch des Brokers

Der Kunde verpflichtet sich, ein von Performance Cars vorgestelltes, recherchiertes oder vermitteltes Fahrzeug weder unmittelbar noch über Dritte unter Umgehung von Performance Cars zu erwerben. Erfolgt ein solcher Erwerb während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vertrags, behält Performance Cars den Anspruch auf die volle vertraglich vereinbarte Provision, als wäre der Erwerb unter Mitwirkung von Performance Cars erfolgt.

8. Leistungen Dritter und Haftung

Performance Cars kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen geeignete Dritte, insbesondere Fachbetriebe, Werkstätten, Sachverständige, Transporteure oder sonstige spezialisierte Dienstleister, einbeziehen.

Performance Cars haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vertraglich übernommenen Leistungen. Für Leistungen, Prüfungen, Gutachten oder Angaben, die eigenständig durch Dritte erbracht oder erstellt werden, richtet sich die Verantwortung nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis und den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit Performance Cars nicht Verkäufer des Fahrzeugs ist, richten sich Ansprüche aus dem Fahrzeugkauf, insbesondere hinsichtlich des Zustands oder etwaiger Mängel des Fahrzeugs, grundsätzlich gegen den jeweiligen Verkäufer.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Performance Cars alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben und Informationen vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung.

Änderungen wesentlicher Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Fahrzeug, Spezifikation, Ausstattung oder Budget, sind Performance Cars rechtzeitig mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Entscheidungen innerhalb der im jeweiligen Auftrag festgelegten Fristen zu treffen und diese Fristen einzuhalten.

10. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht das gesetzliche Rücktrittsrecht innerhalb der jeweils geltenden Frist zu. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Performance Cars bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, ist im Falle eines Rücktritts die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anteilig zu vergüten.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden von Performance Cars ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Performance Cars.

12. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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